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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sebastian Krebs – Hundetraining & Verhaltensberatung

§1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Sebastian Krebs Hundetraining & Verhaltensberatung (nachfolgend „Hundetrainer“ genannt) und dem Hundehalter (nachfolgend „Kunde“ genannt).

1.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Buchungsbestätigung zustande. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.

1.3 Termine und Verträge sind nicht an Dritte übertragbar – weder auf Hunde noch auf Menschen.Eine Abtretung des Vertrags oder die Wahrnehmung eines gebuchten Termins durch Dritte – gleich ob Mensch oder Hund – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Sebastian Krebs – Hundetraining & Verhaltensberatung. Ohne diese Zustimmung bleibt ein „Vertreter“ nicht teilnahmeberechtigt und der Kunde haftet für alle daraus entstehenden Schäden und Ausfallkosten.

§2 Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1 Der Hundetrainer verfügt über die erforderliche Sachkunde nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz.

2.2 Der Hundetrainer bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Welpentraining
  • Alltagstraining
  • Nasenarbeit (Flächensuche, Trümmersuche, Mantrailing)
  • Verhaltensberatung
  • Einzeltraining und Gruppentraining

2.3 Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich um Dienstverträge nach § 611 BGB. Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet. Der Erfolg hängt maßgeblich von der Mitarbeit des Kunden und seinem Hund ab.

2.4 Der Hundetrainer behält sich vor, über die Aufnahme in Gruppenkurse nach eigenem fachlichen Ermessen zu entscheiden.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste oder der individuellen Vereinbarung.

3.2 Die Zahlung der Gebühr für das vom Kunden gebuchte Angebot erfolgt nach Vertragsabschluss, jedoch spätestens vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde oder des Workshops in bar oder per Überweisung (in letzterem Fall muss der Überweisungsbeleg vor Beginn der ersten Trainingsstunde oder des Workshops vorgelegt werden). Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde zur ersten Trainingsstunde anwesend ist.

3.3 Angefangene Trainingsstunden werden als volle Stunden berechnet. Beginnt eine gebuchte Einheit von beispielsweise 60 Minuten, gelten auch 5 Minuten Inanspruchnahme als vollständige Stunde.

3.4 Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Dreijahresfrist verfällt der Gutscheinanspruch.

3.5 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Hundetrainer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.

3.6 Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Pauschale in Höhe von 10 EUR erhoben.

§4 Absagen und Stornierungen

4.1 Einzelstunden können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird die volle Kursgebühr fällig.

4.2 Bei Gruppenkursen besteht nach Kursbeginn kein Anspruch auf Rückerstattung bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Kursabbruch durch den Kunden.

4.3 Muss der Hundetrainer krankheitsbedingt oder aus anderen wichtigen Gründen Termine absagen, werden diese nachgeholt oder die Gebühr anteilig erstattet.

§5 Voraussetzungen zur Trainingsteilnahme

5.1 Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein vollständiger bzw. bei Welpen altersgemäßer Impfschutz des Hundes gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin, eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende gültige Hundehaftpflichtversicherung und die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung des Hundes. Entsprechende Nachweise sind bei der Anmeldung und nach Bedarf vorzulegen. Der Versicherungsnachweis darf dabei nicht älter als 12 Monate sein.

5.2 Kranke oder verhaltensauffällig aggressive Hunde sind vom Gruppentraining ausgeschlossen.

5.3 Hündinnen dürfen während ihrer Läufigkeit nur nach Absprache an Gruppenangeboten teilnehmen.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Hundetrainer über ansteckende Krankheiten oder besondere Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes vor Trainingsbeginn zu informieren. Der Kunde versichert, dass sein Hund zum Zeitpunkt der Teilnahme gesund, frei von Parasiten und Ungeziefer ist.

5.5 Der Sachkundenachweis für Hunde nach § 3 Abs. 2 Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) muss dem Hundetrainer vor Trainingsbeginn nachgewiesen werden und der Kunde muss über die entsprechende gesetzliche Zuverlässigkeit verfügen. Dies wird dokumentiert.

5.6 Begleitpersonen sind vom jeweiligen Kunden in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu setzen.

§6 Weisungsrecht und Befugnisse des Trainers

6.1 Den Anweisungen des Hundetrainers ist während des Trainings Folge zu leisten.

6.2 Der Hundetrainer ist berechtigt, Hunde oder Kunden, die den Trainingsbetrieb stören oder Sicherheitsrisiken darstellen, vom Training auszuschließen.

6.3 Stachelhalsbänder, Stromhalsbänder und andere tierschutzwidrige Hilfsmittel sind nicht gestattet.

§7 Geräte- und Trainingsplatznutzung

7.1  Das Betreten des Trainingsgeländes ist erst nach Freigabe durch den Hundetrainer gestattet.

7.2  Auf dem Trainingsgelände sind Hunde angeleint. Das Ableinen wird ausschließlich durch den Hundetrainer autorisiert.

7.3  Die vom Hundetrainer zur Verfügung gestellten Geräte sind erst nach Einweisung und nach Anweisung des Hundetrainers zu benutzen. Durch den Kunden bzw. den Hund verursachte Schäden an den Geräten sind vom Kunden in voller Höhe zu ersetzen.

7.4 Schutzausrüstung und Warnhinweise

Bei Übungen, die mit erhöhter Verletzungsgefahr einhergehen besteht Helm- und geeignete Schutzausrüstungspflicht. Der Hundetrainer weist vor Beginn aller riskanten Übungen ausdrücklich auf die Gefahren hin. Der Kunde bestätigt durch seine Teilnahme, diese Hinweise verstanden und akzeptiert zu haben.

7.4 Geländeordnung

Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Trainingsgelände folgende Regeln zu beachten:

a) Das Gelände ist sauber zu halten; enstandener Müll ist in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen bzw. vom Verursacher wieder mitzunehmen.

b) Das Rauchen ist ausschließlich in den gekennzeichneten Bereichen gestattet. Geltende Gesetzgebung vor Ort ist zu beachten. Kunden haben eine besondere Vorsicht zu haben, dass Hunde nicht mit Überresten von Rauchprodukten in Kontakt kommen können.

c) Fahrzeuge sind nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen; Zufahrtswege und Einfahrten sind freizuhalten.

d) Das Mitführen von Kindern oder weiteren Tieren ist nur nach vorheriger Absprache gestattet; für deren Verhalten und Sicherheit trägt der Kunde die volle Verantwortung.

§8 Terminabsage und Terminverschiebung

8.1 Absagen durch den Hundetrainer

8.1.1 Terminverschiebungen

Der Hundetrainer behält sich vor, Trainingszeiten und Trainingstage der Gruppenkurse auch während des laufenden Kurses zu verschieben (z.B. aufgrund früherer Dunkelheit nach der Zeitumstellung oder jahreszeitlich bedingter Anpassungen). Kann ein Teilnehmer den neuen Termin nicht wahrnehmen, werden bereits gezahlte Gebühren anteilig zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

8.1.2 Kurzfristige Absagen

Der Hundetrainer ist berechtigt, Trainingseinheiten aus triftigen Gründen wie Krankheit, unzumutbare Witterungsbedingungen, höhere Gewalt oder Seuchen- und Tierseuchenverordnungen auch kurzfristig ohne Wahrung einer Frist abzusagen. Dies wird den Teilnehmern so früh wie möglich mitgeteilt.

8.1.3 Nachholregelungen

  • Bei Gruppenkursen erfolgt keine Terminverschiebung, sondern der Kurs läuft in der folgenden Woche weiter
  • Bei Einzelstunden wird sich der Hundetrainer bemühen, einen Ersatztermin anzubieten
  • Kann der Teilnehmer einen angebotenen Ersatztermin nicht wahrnehmen, werden bereits gezahlte Gebühren anteilig zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

8.2 Absagen durch den Kunden

8.2.1 Einzelstunden

Die Terminabsage einer Einzelstunde durch den Kunden ist bis mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Die Absage kann telefonisch oder schriftlich per E-Mail, SMS oder WhatsApp erfolgen.

8.2.2 Gruppenkurse

Die Absage vom Gruppenunterricht ist bis mindestens 24 Stunden vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Die Absage kann telefonisch oder schriftlich per E-Mail, SMS oder WhatsApp erfolgen.

8.2.3 Kostenfolgen bei verspäteter Absage

Bei Terminabsagen, die weniger als 24 Stunden im Voraus eingehen, werden die abgesagten Termine voll berechnet, unabhängig vom Grund der Absage.

8.2.4 Nichterscheinen

Erscheint der Kunde ohne Absage nicht zum vereinbarten Termin, wird die volle Trainingsgebühr fällig.

8.3 Besondere Witterungsbedingungen

Die Trainingsstunden finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt, es sei denn, der Hundetrainer sagt die Stunden aufgrund unzumutbarer Wetterbedingungen ab. In diesem Fall werden die ausgefallenen Stunden nachgeholt oder die Gebühren anteilig erstattet.

§9 Haftung und Haftungsausschluss

9.1 Jeder Kunde ist während des gesamten Aufenthalts für seinen Hund verantwortlich und haftet für alle durch ihn oder seinen Hund verursachten Schäden.

9.2 Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Der Hundetrainer haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die während des Trainings entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hundetrainers.

9.3 Der Hundetrainer haftet insbesondere nicht für:

  • Schäden zwischen den teilnehmenden Hunden untereinander
  • Schäden durch Hunde an Personen oder Sachen
  • Unfälle auf dem Trainingsgelände oder den Zufahrtswegen
  • Ansteckung mit Krankheiten

9.4 Schwangere Frauen nehmen auf eigenes Risiko am Training teil. Der Hundetrainer behält sich vor, schwangere Teilnehmerinnen aus Sicherheitsgründen vom Training auszuschließen, insbesondere wenn ein erhöhtes Verletzungsrisiko durch unvorhersehbares Hundeverhalten oder die Art der Trainingsübungen besteht.

9.5 Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter ständiger Aufsicht eines Erziehungsberechtigten am Training teilnehmen. Die Erziehungsberechtigten haften für ihre Kinder.

9.6 Die An- und Abreise des Kunden und seines Hundes zu den Trainingsorten erfolgt auf eigene Verantwortung.

9.7 Ableinen des Hundes erfolgt stets auf Verantwortung des Kunden und auf Anweisung des Hundetrainers.

9.8 Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns sind ausgeschlossen.

9.9 Die Haftung des Hundetrainers für sonstige Vermögensschäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Betrag des auf die betreffende Trainingseinheit entfallenden Stundenhonorars begrenzt. Eine weitergehende Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9.10 Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Trainers beruhen

§10 Vertragsrücktritt und außerordentliche Beendigung

10.1 Rücktrittsrecht des Hundetrainers

Der Hundetrainer ist berechtigt, einen Kunden fristlos vom Training auszuschließen oder den Vertrag zu beenden, wenn der Kunde seine Pflichten nach diesen AGB vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder falsche Angaben bei der Anmeldung macht.

10.2 Ausschluss bei tierschutzwidrigem Verhalten

Der Hundetrainer behält sich vor, einen Kunden fristlos vom Training auszuschließen oder den Vertrag zu beenden, wenn der Kunde seinen Hund nicht tierschutzkonform behandelt und dies auch nach einem diesbezüglichen Hinweis durch den Hundetrainer nicht ändert.

10.3 Zahlungsverzug

Der Hundetrainer ist berechtigt, einen Kunden fristlos vom Training auszuschließen oder den Vertrag zu beenden, wenn die Gebühr für das gebuchte Angebot nach § 3 nicht fristgerecht gezahlt wurde. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der jeweiligen Gebühr ist in allen genannten Fällen davon nicht berührt.

10.4 Weitere Ausschlussgründe

Der Hundetrainer ist ferner berechtigt, Kunden auszuschließen, die:

  • mehrfach trotz Abmahnung den Trainingsablauf stören
  • den Anweisungen des Trainers nicht folgen
  • Sicherheitsrisiken für andere Teilnehmer oder deren Hunde darstellen
  • tierschutzwidrige Hilfsmittel einsetzen

10.5  Kunden, die auf Grund ihres Verhaltens und wegen Zuwiderhandlungen vom Training ausgeschlossen werden, wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.

10.6 Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Der Hundetrainer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl für Gruppenkurse nicht rechtzeitig erreicht wird oder dringende, unvorhergesehene persönliche Gründe eine Durchführung des Kurses unmöglich machen. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig zurück.

10.7 Rücktritt bei höherer Gewalt

Bei höherer Gewalt, extremen Wetterverhältnissen oder behördlichen Anordnungen, die eine Durchführung des Trainings unmöglich machen, kann der Hundetrainer vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Gebühren werden anteilig erstattet oder Ersatztermine angeboten.

§11 Foto- und Videorechte

11.1 Der Hundetrainer ist berechtigt, während des Trainings Fotos und Videos anzufertigen und diese für Werbezwecke, auf der Website und in sozialen Medien zu verwenden.

11.2 Der Kunde kann dem jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat die Löschung der veröffentlichten Fotos auf der Website und / oder Social Media-Kanälen des Hundetrainers zur Folge.Bei Widerspruch wird der Kunde nicht mehr fotografiert oder gefilmt.

11.3 Foto- oder Videoaufnahmen durch den Kunden sind nur in Absprache mit dem Hundetrainer gestattet.

§12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung, die auf der Website einsehbar ist: https://sebastian-krebs.de/datenschutz/

§13 Copyright

Alle dem Kunden vom Hundetrainer überlassenen Unterlagen stehen unter urheberrechtlichem Schutz. Der Hundetrainer behält sich alle Schutzrechte vor. Die Unterlagen dürfen nur für private Zwecke gebraucht werden, nicht aber vervielfältigt, verarbeitet oder weitergegeben werden.

§14 Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.2 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

14.3 Es gilt deutsches Recht.

14.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Meddersheim, soweit gesetzlich zulässig.

Stand: August 2025